Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Supervision bzw. Coaching. Sie werden Auftraggeber*innen vor oder spätestens mit dem Vertragsangebot der Supervisorin bzw. Coachin zur Verfügung gestellt und gelten als Bestandteil des Vertrages.
Zu Beginn des Supervisions- oder Coachingprozesses werden relevante Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen erhoben und ggf. weiter konkretisiert. Supervisandinnen bzw. Coachees sowie ggf. Vertreterinnen der Organisation werden einbezogen.
Sollten sich im Prozessverlauf neue Themen ergeben, entscheidet der Supervisor/Coach in Abstimmung mit den Supervisandinnen/Coachees über deren Bearbeitung oder eine notwendige Neuabstimmung mit den anderen Kontraktpartnerinnen.
Wenn vereinbart, werden keine Ziele oder inhaltliche Schwerpunkte seitens der Organisation eingebracht und es erfolgt keine Rückkopplung an die Institution. Der Prozess bietet einen geschlossenen Raum für die Supervisand*innen/Coachees.
Es erfolgen Zwischen- und Abschlussauswertungen, mindestens einmal jährlich und vor Ende des Beratungszeitraums. Diese werden von dem Supervisor/Coach gestaltet und ggf. dokumentiert.
Supervisand*innen können nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Verkürzung auf Wunsch der Supervisand*innen wird das volle Honorar fällig.
Keine Honorarberechnung. Die Betroffenen werden unverzüglich informiert.
Die Honorare sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Der Supervisor handelt im laufenden Wirtschaftsjahr als Kleinunternehmer und ist somit nach §19 UStG nicht verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen. Bei Steuerbefreiung nach § 4 UStG muss ein Nachweis erbracht werden. Andernfalls kann die Umsatzsteuer nachberechnet werden.
Der Supervisor/Coach wahrt die Vertraulichkeit aller Informationen auch über das Vertragsende hinaus.
Der Supervisor/Coach behält sich zur Qualitätssicherung nach §4 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisionsprozess gezogen werden kann.
Eine Weitergabe von Informationen erfordert Zustimmung aller Beteiligten.
Bei straf- oder arbeitsrechtlichen Vorfällen erfolgt eine Absprache zur Information der zuständigen Stellen.
Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.“ (DGSv) ist der*die Auftragnehmer*in Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.
Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt der Supervisor /Coach regelmäßig geeignete Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement der DGSv sowie kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Reflexion und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.
Mit Vertragsunterzeichnung wird gemäß DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail) genehmigt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a EU DSGVO).
Zu Beginn des Beratungsprozesses erfolgt ein Hinweis auf die Datenverarbeitung.
Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Er kann zur fristlosen Kündigung führen, wenn notwendige Datenaufzeichnungen dadurch betroffen sind.
Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Supervisionsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Der*die Auftragnehmer*in sichert zu, dass er*sie nicht scheinselbständig ist.
Der Auftragnehmer arbeitet selbstständig, versteuert seine Umsätze ordnungsgemäß und zahlt ggf. Sozialabgaben.
Der Auftragnehmer haftet:
Der Supervisor ist Berufshaftpflichtversichert.